Es entspricht der Lebenserfahrung,
dass mit der Entstehung eines Brandes
praktisch Jederzeit gerechnet werden muss.
Der Umstand, dass in vielen Gebäuden Jahrzehntelang kein Brand ausbricht,
beweist nicht,
dass keine Gefahr besteht,
sondern stellt für die Betroffenen einen
Glücksfall dar,
mit dessen Ende jederzeit
gerechnet werden muss!
Oberverwaltungsgericht Münster
10 A 363 / 83 vom: 11.12.1987